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Allgemeine Buchungsbedingungen der Grundstücksgemeinschaft Seibold oHG

BEZAHLUNG
Alle Zahlungen sind spesenfrei an die Grundstücksgemeinschaft Seibold oHG, Villa Jagdschloss & Elisenhof zu leisten. Eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Mietpreises ist innerhalb von 14 Tagen fällig, erst nach Eingang des Anzahlungsbetrages besteht ein Anrecht auf die vorgenommene Buchung. Der Restbetrag ist 14 Tage vor Ihrer Anreise zu zahlen.

KURZFRISTIGE BUCHUNGEN
Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt getätigt werden, ist der gesamte Mietpreis umgehend zu überweisen. Kurzfristig erteilte Reservierungen sind nach schriftlicher Bestätigung durch die Grundstücksgemeinschaft Seibold oHG auch ohne vorherigen Eingang der Mietzahlung beidseitig verbindlich.

TELEFONISCHE BUCHUNGEN
Liegen Ihnen unsere Allgemeinen Buchungsbedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor, erhalten sie diese, mit unserer schriftl. Buchungsbestätigung / Rechnung. Widersprechen sie diesen nicht innerhalb von 2 Tagen nach Zugang, bei kurzfristigen Buchungen - unverzüglich - ist der Buchungsvertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.

REISERÜCKTRITT / UMBUCHUNG
Die Grundstücksgemeinschaft Seibold oHG räumt dem Mieter jederzeit ein gültiges Rücktrittsrecht ein.Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen.
Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Grundstücksgemeinschaft Seibold oHG. Im Falle eines Rücktritts hat der Mieter Schadenersatz für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen zu leisten. Die Höhe des Ersatzanspruchs bestimmt sich durch die Nähe des Rücktrittszeitpunkts zum vereinbarten Reisebeginn und ist wie folgt gestaffelt:

59 – 30 Tage vor der Anreise 30 % des Mietpreises
29 – 07 Tage vor der Anreise 50 % des Mietpreises
06 – 01 Tage vor der Anreise 80 % des Mietpreises
Bei Nichtbezug ohne Absage bzw. Rücktritt am Anreisetag 90 % des Mietpreises
Bei vorzeitiger Abreise während des Aufenthaltes 100 % des Mietpreises

Im Falle einer Nichtanreise ohne vorherige Stornierung bzw. Rücktritt am Anreisetag werden 90 % des Mietpreises in Rechnung gestellt (wobei der Nachweis eines geringeren Schadens dem Mieter vorbehalten bleibt). Bei Rücktritt oder Umbuchung vor den genannten Rücktrittsfristen wird eine Bearbeitungsgebühr von 75,00 € erhoben. Grundsätzlich beträgt die Gebühr für eine Stornierung mindestens 75,00 €. Umbuchungen, die in die Fristenstaffelung fallen, gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.

REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG
Die Grundstücksgemeinschaft Seibold oHG empfiehlt den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung! Auf Wunsch übersenden wir Ihnen ein entsprechendes Versicherungsformular.

AN- UND ABREISE / MINDESTBUCHUNGSDAUER
Die An- und Abreisetage sind über das ganze Jahr frei wählbar. Eine Ausnahmeregelung ergibt sich für unsere Appartements, deren Anreisetage in der Hauptsaison aus organisatorischen Gründen auf Freitag, Samstag oder Sonntag beschränkt sind.
Mindestbuchungsdauer: Hauptsaison 5 Übernachtungen, Zwischen- und Nebensaison keine Einschränkung.

PERSONENANZAHL
Jedes Appartement und oder Zimmer darf nur mit der reservierten Personenanzahl belegt werden. Bei einer höheren Personenanzahl erfolgt die Berechnung gemäß gültiger Preisliste. Sinngemäß gilt dies auch für Haustiere in der Villa Jagdschloss.

HAUSTIERE
Wir bitten um Verständnis, das das Mitbringen von Haustieren im Elisenhof, mit Rücksichtnahme auf unsere Hausgäste mit Tierallergien, nicht gestattet ist!
Das Mitbringen von Haustieren in die Villa Jagdschloss bedarf einer vorherigen Absprache.

HAFTUNG
Für alle durch den Mieter verursachten Schäden, ist dieser selbst haftbar. Er ist während der Mietdauer verantwortlich für das Mietobjekt und verpflichtet sich, dieses in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten und am Ende der Mietzeit besenrein zu übergeben. Der Mieter trägt das eigene Risiko bei unsachgemäßer Handhabung des zur Verfügung gestellten Inventars. Eine Haftung für beschädigtes Eigentum am Reisegepäck, PKW und Haustiere, sowie Personenschäden trägt die Grundstücksgemeinschaft Seibold oHG nicht. Eltern haften für ihre Kinder.

BEANSTANDUNGEN
Grundsätzlich kann der Mieter davon ausgehen, dass er bei Anreise ein gepflegtes und geordnetes Mietobjekt vorfindet. Sollte der Mieter dennoch Beanstandungen an seinem Feriendomizil haben, stehen ihm Herr und Frau Pflug oder ihr Team im den örtlichen Büros der Grundstücksgemeinschaft Seibold oHG, für die Regelung zur Verfügung.
Sollte im Einzelfall das Problem dann noch nicht gelöst sein, muss spätestens, innerhalb von 7 Tagen nach Reiserückkehr eine schriftliche Beschwerde bei der Verwaltung vorliegen. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

SCHADENERSATZ
Für Pflichtverletzungen haftet die Grundstücksgemeinschaft Seibold oHG nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Grundstücksgemeinschaft Seibold oHG ist in Ausnahmefällen oder bei Eintritt höherer Gewalt berechtigt, ein Ersatzappartement zu stellen.

Stand Januar 2023